Voraussetzungen

Laut dem Psychotherapiegesetz von 1990 geltenden folgende Voraussetzungen, um das "Psychotherapeutische Propädeutikum" bzw. ein nachfolgendes "Psychotherapeutisches Fachspezifikum" zu absolvieren:

Zulassungsvoraussetzungen für das Psychotherapeutische Propädeutikum

Das Psychotherapeutische Propädeutikum darf beginnen, wer

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat und
  • die Matura/Abitur (inkl. Berufsmatura) oder
  • eine Studienberechtigungsprüfung oder
  • einen nostrifizierten, der Matura gleichwertigen Abschluss im Ausland abgelegt hat oder
  • das Diplom des Krankenpflegefachdienstes oder
  • das Diplom des medizinisch-technischen Dienstes erworben hat oder
  • eine Sondergenehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) erhalten hat.

Ad) Sondergenehmigung:

Ist keine der anderen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann eine Sondergenehmigung des BMG beantragt werden, um in das Propädeutikum aufgenommen zu werden (Anfragen unter Tel.: 01/71100). Die Formulare für diesen Antrag finden Sie auf der Website des Ministeriums.


Zulassungsvoraussetzungen für das Psychotherapeutische Fachspezifikum

Das Psychotherapeutische Fachspezifikum darf beginnen, wer

  • das 24. Lebensjahr vollendet hat
  • das Propädeutikum erfolgreich absolviert hat 

UND entweder

  • einen Quellberuf erworben hat   oder
  • eine Sondergenehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) erhalten hat.

Quellberufe haben erworben:

  • Absolvent*innen der Sozialakademie / FH für Sozialarbeit
  • Absolvent*innen der Pädagogischen Akademie
  • Musiktherapeut*innen (Kurzstudium oder Universitätslehrgang)
  • Mediziner*innen
  • Pädagog*innen
  • Philosoph*innen
  • Psycholog*innen
  • Publizist*innen und Kommunikationswissenschafter*innen
  • Theolog*innen
  • Lehrer*innen an höheren Schulen
  • Diplomierte Krankenpfleger*in
  • Absolvent*innen des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes laut MTD-Gesetz

ACHTUNG: Der Status "Quellberuf" ist dann erfüllt, wenn die angeführten Studien auf Masterniveau abgeschlossen sind.

Ad) Sondergenehmigung:

Eine Sondergenehmigung ausschließlich für das Fachspezifikum, kann erst nach Beendigung des Propädeutikums beim BMG beantragt werden. Wer eine Zulassung für das Propädeutikum erhalten hat, ist für das Fachspezifikum ebenfalls zugelassen.

Derzeit (Stand: 2021) sind 23 Psychotherapiemethoden in Österreich wissen­schaftlich anerkannt. Informationen zu Fachspezifika finden Sie hier und auf der Website des Bundesministeriums.