Zulassung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Auswahlverfahren in Weiterbildungsprogrammen, zu den Antrags- und Bewerbungsfristen, erforderlichen Sprachnachweisen, der Antragsstellung und dem Zulassungsverfahren, zum u:account und der Erstregistrierung für Studieninteressierte und der Beglaubigung von Vorbildungen. 

Auswahlverfahren

Alle Bewerber*innen haben zur Aufnahme in ein Weiterbildungsprogramm ein Auswahlverfahren erfolgreich zu absolvieren. Bei der Aufnahme werden beispielweise mittels eines Bewerbungsbogens Ihre Motivation und Ihre Zielsetzung erfragt.

Die Durchführung dieses Auswahlverfahrens obliegt der wissenschaftlichen Leitung. Bei Fragen zum Auswahlverfahren wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Program Management.


Antrags-/Bewerbungsfristen

Die Antrags- und Bewerbungsfristen finden Sie auf den Unterseiten der jeweiligen Weiterbildungsprogramme. Bei Rückfragen zu den Antrags-/Bewerbungsfristen wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Program Management. 


Sprachnachweise

Weiterbildungsprogramme werden im Regelfall in Deutsch oder Englisch angeboten. Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. Über die Art des Nachweises entscheidet die wissenschaftliche Leitung. 

Wird ein Weiterbildungsprogramm in englischer Sprache abgehalten, sind gute Kenntnisse der englischen Sprache nachzuweisen. Auch hier entscheidet die wissenschaftliche Leitung über die Art des Nachweises. 


Antragsstellung und Zulassungsverfahren

Sie erhalten alle notwendigen Informationen zur Antragsstellung und dem Zulassungsverfahren nach der Benachrichtigung über die Aufnahme durch das Program Management. 


u:account und Erstregistrierung für Studierende

Nach Mitteilung über die Aufnahme in das Weiterbildungsprogramm erhalten Sie Informationen durch Ihr Program Management und die Aufforderung zur Anlage des u:account und Erstregistrierung für Studierende auf u:space. 


Beglaubigung

Je nach Ausstellungsland Ihrer Dokumente kann eine Beglaubigung nötig sein. Gibt es für das Land, in dem Ihre Dokumente ausgestellt wurden, Beglaubigungsvorschriften (siehe Link unten), müssen Ihre Dokumente bereits zum Zeitpunkt der Antragsstellung entsprechend beglaubigt sein. Die Beglaubigungen müssen auf den Originaldokumenten angebracht werden. 


Apostille

Für eine Beglaubigung Ihrer Dokumente durch eine Apostille wenden Sie sich an das Außenministerium des Ausstellungslands. In einigen Ländern ist dafür das Justiz- oder Bildungsministerium zuständig. Die Apostille muss die Unterschrift auf dem Originaldokument bestätigen, nicht die Unterschrift des Notars.


Vollbeglaubigung

Für eine Vollbeglaubigung Ihrer Dokumente benötigen Sie Bestätigungen des Unterrichts- oder Bildungsministeriums sowie des Außenministeriums (bzw. in einigen Ländern des Justizministeriums) des Ausstellungslandes. Als Letztes muss die österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) die für das Ausstellungsland der Dokumente zuständig ist, diese Bestätigungen überbeglaubigen. Für einige Länder ist die Überbeglaubigung durch die österreichische Vertretungsbehörde ausgesetzt. In diesem Fall benötigen Sie die innerstaatlichen Beglaubigungsvermerke des Unterrichts- oder Bildungsministeriums und des Außenministeriums. Studieninteressierte mit Dokumenten aus der Volksrepublik China müssen zusätzlich zu den beglaubigten Unterlagen eine Bestätigung der Akademischen Prüfstelle (APS) der deutschen Botschaft in Peking vorlegen. 


Übersetzung

Alle für das Zulassungsverfahren erforderlichen Dokumente müssen (nach der Beglaubigung) übersetzt werden, sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind. Diese Übersetzung muss durch eine*n gerichtlich beeidete*n Übersetzer*in durchgeführt werden. Die Übersetzung darf erst nach der Beglaubigung angefertigt werden, da auch die Beglaubigungsstempel übersetzt werden müssen.

>> Informationen und eine vollständige Länderliste