Pharmazeutisches Qualitätsmanagement
Die Sachkundige Person (engl. Qualified Person) ist eine mit der EU-Richtlinie 2001/83/EC geschaffene Position in der Pharmaindustrie, welche die zentrale Verantwortung für die Arzneimittelqualität innehat. Absolvent*innen eines Pharmaziestudiums sind per se qualifiziert, als Sachkundige Person zu fungieren. Wurde hingegen ein fachnahes Studium absolviert, kann über den Grundlehrgang „Pharmazeutisches Qualitätsmanagement“ die Qualifizierung als Sachkundige Person erlangt werden. Als fachnahe Studien zählen Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin, Chemie oder Biologie oder ein als gleichwertig anerkannter Studiengang von mindestens vier Jahren Dauer. Zulassungsvoraussetzung ist ein Diplomstudium - oder Master-Level. Mit dem positiven Abschluss des Grundlehrgangs und dem Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit in der Qualitätskontrolle von Arzneimitteln wird vom BASG (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen) die Anerkennung als Sachkundige Person bestätigt.
Der Aufbaulehrgang ermöglicht Pharmazeut*innen eine Spezialisierung, die den Anforderungen der Pharmaindustrie gerecht wird. Für den Aufbaulehrgang können sich auch Absolvent*innen des Grundlehrgangs bewerben.
Die behördliche Zulassung als Sachkundige Person obliegt dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG).
Grundlehrgang
Shortfacts
Aufbaulehrgang
Shortfacts
Aktuelles aus dem Grundlehrgang
Nächster Kursstart: März 2024
Der nächste Grundlehrgang startet im März 2024.
Die Anmeldung ist bereits offen: Zur Online-Anmeldemaske gelangen Sie hier und die Terminübersicht für den nächsten Start mit März 2024 finden Sie hier.
Aufgrund der begrenzten Teilnehmer*innenanzahl wird eine möglichst frühe Anmeldung empfohlen. Es besteht die Möglichkeit der Aufnahme in eine Warteliste für den Folgedurchgang.
Der Grundlehrgang findet online statt, d.h. eine Absolvierung ist zur Gänze online möglich.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: ulg.pqm@univie.ac.at