Inhalt und Ziele


Das Masterprogramm"Wohn- und Immobilienrecht (LL.M.)" stellt eine praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte Weiterbildung für Jurist*innen im Bereich der Immobilienwirtschaft und Berufen mit ähnlichem Anforderungsprofil dar. Absolvent*innen der Rechtswissenschaften wird dadurch die Möglichkeit geboten, ihr Wissen im Bereich des Wohn- und Immobilienrechts zu vertiefen und um betriebswirtschaftliche und bewertungstechnische Kenntnisse zu erweitern, um sich für die Berufsfelder im Bereich der Immobilienwirtschaft zu qualifizieren.

Das postgradule Masterprogramm (LL.M) wird sowohl in der Form eines Vollzeitstudiums (2 Semester) als auch in einer berufsbegleitenden Variante (4 Semester) angeboten.


Qualifikationsprofil

Die Absolvent*innen des Masterprogramms "Wohn- und Immobilienrecht (LL.M.)" verfügen über umfassendes Wissen im Bereich des Wohn- und Immobilienrechts, sowie über Kenntnisse betriebswirtschaftlicher und bewertungstechnischer Grundlagen der Immobilienwirtschaft.


Zielgruppe

Das LL.M. Programm richten sich an Personen, die im Bereich des Immobilienrechts und der Immobilienwirtschaft tätig sind oder an diesem Bereich Interesse haben und sich umfassendes Wissen im Bereich des Wohn- und Immobilienrechts aneignen möchten.

Dies gilt für Rechtsanwält*innen, Notar*innen, Immobilientreuhänder*innen, Immobilienmakler*innen, Wirtschaftstreuhänder*innen sowie für Funktionsträger*innen und Mitarbeiter*nnen von Immobilienfonds, Bauträgern, institutionellen Anlegern, Wohnbaugenossenschaften und kommunalen Rechtsträgern.


Teilnahmevoraussetzung

Für die Aufnahme in das LL.M.-Programm ist insbesondere ein erfolgreich abgeschlossenes Bakkalaureats-, Bachelor-, Magister-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudium aus dem Bereich der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften, eines technischen Studiums oder anderer fachlich in Frage kommender Studienrichtungen Voraussetzung.