Zulassungsvoraussetzungen für das Psychotherapeutische Propädeutikum
Das Psychotherapeutische Propädeutikum darf beginnen, wer
- das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- eine Allgemeine Universitätsreife (laut Curriculum) vorweisen kann
Das Psychotherapeutische Propädeutikum darf beginnen, wer